1. Nutzungsumfang
ELEMENTS gewährt dem Vertragspartner während der Öffnungszeiten gegen das auf der Vorderseite aufgeführte Entgelt die Nutzungsmöglichkeit der vorhandenen Trainingsgeräte, des Wellnessbereichs sowie die Teilnahme an den angebotenen Kursen in sämtlichen ELEMENTS Studios. Durch die Zusatzleistung „Privater Spind“ bekommt der Kunde für die gewählte Laufzeit einen Mietspind zur Nutzung zugewiesen, der erst nach Ablauf der Zusatzleistung vom Kunden geräumt werden muss. Durch die Zusatzleistung „Handtuchservice“ erhält der Kunde bei jedem Besuch Handtücher vom Studio zur Nutzung bereitgestellt. Die Zusatzleistung „Spind- & Handtuchservice“ ist eine Kombination der zuvor beschriebenen Leistungen.
2. Entgelte, Fälligkeiten, Berechtigung
Die Aufnahmegebühr ist ein einmalig fälliger Betrag, der alle administrativ notwendigen Vorgänge zur regulären Aufnahme des Mitglieds beinhaltet und ist beim Abschluss des Vertrages zu bezahlen. Wurde die Zahlungsweise „monatlich“ gewählt, wird das monatliche Nutzungsentgelt gemeinsam mit den Beträgen für etwaig gewählte Zusatzleistungen am Tag des angegebenen Vertragsbeginns fällig. Die weiteren monatlichen Entgelte sind jeweils am gleichen Tag der Folgemonate zu begleichen. ELEMENTS behält sich vor, den Abrechnungstag auf den 1. oder 15. des Monats zu ändern. Bei der Zahlungsweise „Vorauszahlung“ ist der aufgeführte Gesamtbetrag für die Erstlaufzeit mit Abschluss des Vertrages fällig. Der Vorauszahlungsbetrag erfasst lediglich die Nutzungsentgelte für die vertraglich vereinbarten Hauptleistungen. Eine Vorauszahlungsoption für vertragliche Zusatzleistungen besteht nicht, so dass diese jeweils monatlich gemäß den Regelungen zur Fälligkeit bei monatlicher Zahlungsweise fällig werden. Entsprechendes gilt für Vorauszahlungsverträge, die nicht zum Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt werden. Auch bei diesen Verträgen sind im Verlängerungszeitraum die monatlichen Beträge gemäß der Regelung für monatliche Zahlung zu begleichen. Bei vereinbarter monatlicher Zahlungsweise und schuldhaftem Zahlungsverzug des Kunden von mehr als drei Monatsentgelten behält sich ELEMENTS vor, sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Kunden bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende gemäß § 259 ZPO sofort und insgesamt fällig zu stellen. ELEMENTS behält sich zudem vor, den monatlichen Beitrag bestehender Mitgliedschaften zu erhöhen. Mitglieder werden über die Höhe und den Zeitpunkt der Erhöhung vorab in Kenntnis gesetzt. Der vergünstigte Tarif für das Stuttgarter Studio ist nur von Kunden mit nachgewiesenem Wohnsitz in Postleitzahlengebieten beginnend mit 70, 71 und 73 gültig. Ein entsprechender Nachweis ist bei Abschluss der Mitgliedschaft, spätestens beim ersten Check-In im Studio zu erbringen. Sollte dieser Nachweis vom Kunden zu diesem Zeitpunkt nicht erbracht werden, ist ELEMENTS berechtigt den allgemeinen Tarif zu beanspruchen.
Jedes Mitglied verfügt über ein Studiokonto auf das durch das Mitglied Guthaben zur Bezahlung im Studio aufgebucht werden kann. Ist dieses Konto überzogen, ist ELEMENTS berechtigt, die offenen Posten nach 14 Tagen über die angegebene Bankverbindung einzuziehen.
3. Vertragslaufzeiten, Vertragsverlängerungen, Kündigungen des Hauptvertrages und der Zusatzleistungen
Der Hauptvertrag beginnt zu dem angegebenen Vertragsbeginn und läuft zunächst für die gewählte Grundlaufzeit. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vor Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Bei Verträgen mit einer Grundlaufzeit von einem Monat beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum jeweiligen Beendigungszeitpunkt. Kündigungen bedürfen der Textform. Bei Mitgliedschaften mit einer Grundlaufzeit von 7, 12, 14 oder 24 Monaten erhöht sich nach Ablauf der Grundlaufzeit der monatliche Beitrag wie im gewählten Mitgliedschaftstarif angegeben. Bei den optionalen Zusatzleistungen hat der Kunde die Wahl zwischen einer laufzeitgebundenen und einer monatlich kündbaren Variante. Bei der laufzeitgebundenen Variante der Zusatzleistungen (E7, E 12, E14, E24) entsprechen die Vertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und die jeweilige Vertragsverlängerung derjenigen des Hauptvertrages. Bei monatlich kündbaren Zusatzleistungen beträgt die Grundlaufzeit für die Zusatzleistungen einen Monat und diese verlängert sich jeweils für die Dauer eines weiteren Monats, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist 14 Tage vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt in Textform gekündigt wird. Maßgeblich ist bei allen Kündigungen der Zugang der Kündigungserklärung bei ELEMENTS.
4. Stilllegungsmöglichkeit aus wichtigem Grund
Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft und vergleichbaren schwerwiegenden Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum stillgelegt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich in diesen Fällen entsprechend der nachfolgenden Regelung. Im Falle einer Vertragsstilllegung verschiebt sich das zum Zeitpunkt des Abschlusses der Stilllegungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Stilllegungszeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften bleibt hiervon unberührt.
5. Übertragung der Mitgliedschaft
Die Rechte und Pflichten des Kunden aus dieser Vereinbarung sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung seitens ELEMENTS übertragbar. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, ohne Zustimmung seitens ELEMENTS das ihm überlassene Chiparmband Dritten zu überlassen.
6. Videoaufzeichnungen
Im Eingangs-, Kassen- sowie Poolbereich der Studios sind Kameras installiert. Diese dienen ausschließlich der Sicherheit. Eine Speicherung der Aufnahmen im Poolbereich erfolgt nicht. Daten aus dem Eingangs- und Kassenbereich werden automatisch nach 72 Stunden gelöscht. Keine Kamera verfügt über eine Zoomfunktion. In den Nacktzonenbereichen (Dusche, Umkleidekabine, Sauna etc.) oder Ruhebereichen sind keine Kameras installiert. Die Aufnahmen der vorhandenen Kameras erfolgen in einem geschlossenen Kreislauf und können nur auf einem Monitor im jeweiligen Studio selbst eingesehen werden. Der Zugriff auf die Aufzeichnung des Eingangs- und Kassenbereiches sowie die Einsichtnahme am Monitor im Studio sind passwortgeschützt. Ausschließlich im Fall eines konkreten Tatverdachts auf Begehung von Straftaten wird der Datenschutzbeauftragte oder dessen Stellvertreter zusammen mit einem Dritten zur Sichtung etwaiger Beweismittel Einblick in die Videoaufzeichnungen nehmen oder eine Einsichtnahme durch die Geschäftsführung freigeben und die Aufzeichnungen ggf. zur Verfolgung der Straftat und etwaiger hieraus resultierender zivilrechtlicher Ansprüche an die Geschädigten oder die Strafverfolgungsbehörden weitergeben.
7. Datenschutzhinweis
ELEMENTS speichert und verarbeitet die aufgrund der eingegangenen Vereinbarung überlassenen personenbezogenen Daten des Kunden, die sich aus den Vertragsunterlagen selbst oder im Rahmen der Vertragsdurchführung ergeben und von ELEMENTS für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Pflichten benötigt werden. Eine Speicherung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt einzig zum Zwecke der mit der Vereinbarung begründeten Leistungspflichten von ELEMENTS und auch nur in dem hierfür erforderlichem Umfang.
ELEMENTS beachtet bei der Erhebung, der Nutzung und der Verarbeitung der überlassenen personenbezogenen Daten des Kunden die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die Datenschutzbestimmungen der ACISO Fitness & Health GmbH. Die Datenschutzbestimmungen der ELEMENTS FITNESS GmbH sind im Internet auf der Homepage von ELEMENTS jederzeit abrufbar.
Für die Mitgliederverwaltung setzt ELEMENTS eine elektronische Datenverarbeitung ein, um eine korrekte, schnelle und sichere Bearbeitung der überlassenen Kundendaten gewährleisten zu können. Die erforderliche elektronische Datenbank wird von einem externen Dienstleister betrieben, der vertraglich zur Beachtung der notwendigen Datenschutzrechtlichen- und IT Sicherheitsbestimmungen verpflichtet ist. Die ACISO Fitness & Health GmbH speichert und verarbeitet nur die Daten, die für die Mitgliederverwaltung notwendig sind. Das sind alle Angaben im Mitgliedschaftsvertrag. Weiter werden freiwillig überlassene Daten zu gesundheitlichen Besonderheiten und angegebene Ziele aufgrund derer sich das Mitglied für eine Mitgliedschaft entschieden hat gespeichert.
Der Zugriff auf Datenbestände von Kunden wird Mitarbeitern von ELEMENTS nur soweit und in dem Umfang eingeräumt, als er zur ordnungsgemäßen Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags erforderlich ist.
Teil des Angebotes von ELEMENTS ist die Erstellung eines Trainingsprogramms, welches Mitglieder im Rahmen einer Fitness Software oder einer App nutzen können. Im Rahmen dieser Funktionalität werden Daten und Trainingspläne gespeichert. Auf diese Daten hat die EGYM GmbH, mit Sitz in München, als externer Betreiber der Fitness- Software Zugriff, um Kunden das Training an verschiedenen Fitnessgeräten zu ermöglichen. Die EGYM GmbH wurde vertraglich durch ELEMENTS verpflichtet, die Regelungen des geltenden Datenschutzrechts einzuhalten.
Alle externen Dienstleister, die von ELEMENTS für die aufgrund des mit dem Kunden eingegangenen Vertrags zu erbringenden oder anzubietenden Dienstleistungen eingesetzt werden, sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz (z. B. Bundesdatenschutzgesetz, Telekommunikationsgesetz) zu beachten sowie ihre Einhaltung zu gewährleisten und zu überwachen. Diese Verpflichtungen sind auch allen von ihnen mit der Durchführung des Vertrags beauftragten Personen aufzuerlegen. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung auf das Datengeheimnis.
Nach dem geltenden Datenschutzrecht besteht neben dem erwähnten Widerrufsrecht für die Nutzung der überlassenen Daten, ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung von gespeicherten Daten. Ansprechpartner für weitere Auskünfte und Erläuterungen ist der Datenschutzbeauftragte (datenschutz@elements.com).
8. Ergänzende Bedingungen für Firmenfitness Mitgliedschaften
Business Mitglieder müssen ELEMENTS einen Nachweis der beruflichen Tätigkeit bei einem aktuellen Kooperationspartner vorlegen. Lebens- oder Ehepartner von Mitarbeitern (Voraussetzung ist der gleiche Wohnsitz und eine Mitgliedschaft des Mitarbeiters) sind ebenfalls zum Abschluss einer Business Mitgliedschaft zu gleichen Konditionen seitens ELEMENTS (der Arbeitgeberzuschuss entfällt für Lebenspartner) berechtigt. Die benötigten Unterlagen müssen spätestens 30 Tage nach Abschluss der Mitgliedschaft vorgelegt werden. Geschieht dies nicht innerhalb der Frist, werden reguläre Beiträge fällig – auch rückwirkend. Eine Erstattung nach Fristende ist nicht möglich.
Business Mitglieder sind verpflichtet ELEMENTS unverzüglich das Ausscheiden aus dem Unternehmen mitzuteilen, da dann keine Berechtigung für den Vorteil mehr besteht. Geschieht dies nicht, werden zukünftig und rückwirkend die regulären Beiträge fällig. Der Arbeitgeber ist mit Beendigung der Firmenkooperation oder Beendigung der Firmenzugehörigkeit des Berechtigten nicht verpflichtet, den Zuschuss weiterzubezahlen.
In diesem Fall wird die Mitgliedschaft ohne den Arbeitgeberzuschuss vertragsgemäß bis zum Grundlaufzeitende fortgeführt. Der Berechtigte behält den vereinbarten Preisnachlass durch ELEMENTS gegenüber dem Standardtarif. In der Folge gelten die aktuell durch ELEMENTS angebotenen Konditionen ohne Businessvorteil.
Business Mitglieder mit dem Tarif B2B Auszeit erhalten je nach gewählter Grundlaufzeit kostenfreie Stilllegungsmonate. Bei einer Grundlaufzeit von 7 Monaten wird 1 Monat Stilllegung in der gewählten Laufzeit gewährt, bei einer Grundlaufzeit von 14 Monaten erhält das Mitglied 2 Monate Stilllegung in der gewählten Laufzeit, bei einer Grundlaufzeit von 24 Monate bestehen 4 Monate Stilllegungsoption in der gewählten Laufzeit. Hat das Business Mitglied den Tarif B2B Active, so erhält es je nach gewählter Grundlaufzeit kostenfreie Monate zu Beginn der kommenden Laufzeit. Bei einer Grundlaufzeit von 7 Monate und mind. 45 Besuchen in der gewählten Laufzeit ist der erste Monat der Folgelaufzeit kostenfrei. Bei einer Grundlaufzeit von 14 Monaten und mind. 90 Besuchen in der gewählten Laufzeit werden die ersten 3 Monate der Folgelaufzeit keine Beiträge fällig. Bei einer Grundlaufzeit von 24 Monaten und mind. 80 Besuchen je Mitgliedschaftsjahr erhält das Mitglied je 3 kostenfreie Monate pro Mitgliedschaftsjahr, also bis zu 6 kostenfreie Monate zu Beginn der folgenden Laufzeit.
9. Hinweis gemäß §36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Fitnessstudio Betreiber/die Fitnessstudio Betreiberin wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Stand 11/22