1. Nutzungsumfang
ELEMENTS gewährt dem Vertragspartner während der Öffnungszeiten gegen das auf der Vorderseite aufgeführte Entgelt die Nutzungsmöglichkeit der vorhandenen Trainingsgeräte, des Wellnessbereichs sowie die Teilnahme an den angebotenen Kursen in sämtlichen ELEMENTS Studios. Ist die Vertragsart „YOUabo“ (nur vom 14. bis 18. Geburtstag nutzbar) vereinbart, ist die Nutzungsmöglichkeit in sämtlichen ELEMENTS Studios beschränkt auf die Nutzung der vorhandenen Trainingsgeräte sowie der Kurse. Eine Nutzung des Hamam und des Wellnessbereichs ist beim YOUabo ausdrücklich ausgeschlossen. Durch die Zusatzleistung „Privater Spind“ bekommt der Kunde für die gewählte Laufzeit einen Mietspind zur Nutzung zugewiesen, der erst nach Ablauf der Zusatzleistung vom Kunden geräumt werden muss. Durch die Zusatzleistung „Handtuchservice“ erhält der Kunde bei jedem Besuch Handtücher vom Studio zur Nutzung bereitgestellt. Die Zusatzleistung „Spind- & Handtuchservice“ ist eine Kombination der zuvor beschriebenen Leistungen.
2. Entgelte, Fälligkeiten
Die Aufnahmegebühr ist ein einmalig fälliger Betrag, der alle administrativ notwendigen Vorgänge zur regulären Aufnahme des Mitglieds beinhaltet und ist beim Abschluss des Vertrages zu bezahlen. Wurde die Zahlungsweise „monatlich“ gewählt, wird das monatliche Nutzungsentgelt gemeinsam mit den Beträgen für etwaig gewählte Zusatzleistungen am Tag des angegebenen Vertragsbeginns fällig. Die weiteren monatlichen Entgelte sind jeweils am gleichen Tag der Folgemonate zu begleichen. Bei der Zahlungsweise „Vorauszahlung“ ist der aufgeführte Gesamtbetrag für die Erstlaufzeit mit Abschluss des Vertrages fällig. Der Vorauszahlungsbetrag erfasst lediglich die Nutzungsentgelte für die vertraglich vereinbarten Hauptleistungen. Eine Vorauszahlungsoption für vertragliche Zusatzleistungen besteht nicht, so dass diese jeweils monatlich gemäß den Regelungen zur Fälligkeit bei monatlicher Zahlungsweise fällig werden. Entsprechendes gilt für Vorauszahlungsverträge, die nicht zum Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt werden. Auch bei diesen Verträgen sind im Verlängerungszeitraum die monatlichen Beträge gemäß der Regelung für monatliche Zahlung zu begleichen. Bei vereinbarter monatlicher Zahlungsweise und schuldhaftem Zahlungsverzug des Kunden von mehr als drei Monatsentgelten behält sich ELEMENTS vor, sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Kunden bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende gemäß § 259 ZPO sofort und insgesamt fällig zu stellen.
3. Vertragslaufzeiten, Vertragsverlängerungen, Kündigungen des Hauptvertrages und der Zusatzleistungen
Der Hauptvertrag beginnt zu dem angegebenen Vertragsbeginn und läuft zunächst für die gewählte Grundlaufzeit. Verträge mit einer Grundlaufzeit von einem Monat verlängern sich jeweils für die Dauer von einem Monat, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist 14 Tage vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt in Textform gekündigt werden. Verträge mit einer Grundlaufzeit von 6, 12 oder 24 Monaten verlängern sich jeweils um 3 Monaten, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist 30 Tage vor dem jeweils möglichen Beendigungszeitpunkt in Textform gekündigt werden. Bei den optionalen Zusatzleistungen hat der Kunde die Wahl zwischen einer laufzeitgebundenen und einer monatlich kündbaren Variante. Bei der laufzeitgebundenen Variante der Zusatzleistungen (E6, E12, E24) entsprechen die Vertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und die jeweilige Vertragsverlängerung derjenigen des Hauptvertrages.
Bei monatlich kündbaren Zusatzleistungen beträgt die Grundlaufzeit für die Zusatzleistungen einen Monat und diese verlängert sich jeweils für die Dauer eines weiteren Monats, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist 14 Tage vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt in Textform gekündigt wird. Maßgeblich ist bei allen Kündigungen der Zugang der Kündigungserklärung bei ELEMENTS.
4. Stilllegungsmöglichkeit aus wichtigem Grund
Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft und vergleichbaren schwerwiegenden Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum stillgelegt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich in diesen Fällen entsprechend der nachfolgenden Regelung. Im Falle einer Vertragsstilllegung verschiebt sich das zum Zeitpunkt des Abschlusses der Stilllegungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Stilllegungszeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften bleibt hiervon unberührt.
5. Vertragliche Stilllegungsoption
(ELEMENTS 12, ELEMENTS 24 – ausgenommen YOUabo)
Bei den Vertragsgrundlaufzeiten von 12 oder 24 Monaten hat der Kunde die Möglichkeit einmal pro Mitgliedschaftsjahr den Vertrag für die Dauer eines Monats stillzulegen, mit der Folge, dass das monatliche Nutzungsentgelt für den Stilllegungsmonat nicht zu zahlen ist, sich jedoch das nächstmögliche ordentliche Vertragsende um den Stilllegungsmonat zeitlich nach hinten verschiebt und der Kunde während der Stilllegungszeit die von ELEMENTS geschuldeten Hauptleistungen nicht in Anspruch nehmen kann. Für die Inanspruchnahme der Stilllegungsoption ist es erforderlich, dass der Kunde einen Stilllegungsantrag mindestens 3 Tage vor der gewünschten Stilllegung bei ELEMENTS stellt. Nach Ablauf eines Mitgliedschaftsjahres verfällt eine ggf. nicht in Anspruch genommene Stilllegungsoption. Das Nutzungsentgelt für die Zusatzleistungen „Privater Spind“ sowie „Spind- & Handtuchservice“ sind während der Stilllegungsmonate weiter zu zahlen und können auch weiter genutzt werden.
6. Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Zieht der Kunde während der Laufzeit um und beträgt der Anfahrtsweg vom neuen Wohnsitz zum nächstgelegenen ELEMENTS Studio mehr als 30 km (kürzeste Strecke bei Google Maps), so ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Ablauf des auf die Kündigung folgenden Vertragsmonats zu kündigen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften bleibt davon unberührt.
7. Übertragung der Mitgliedschaft
Die Rechte und Pflichten des Kunden aus dieser Vereinbarung sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung seitens ELEMENTS übertragbar. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, ohne Zustimmung seitens ELEMENTS das ihm überlassene Chiparmband Dritten zu überlassen.
8. Datenschutzhinweis
ELEMENTS speichert und verarbeitet die aufgrund der eingegangenen Vereinbarung überlassenen personenbezogenen Daten des Kunden, die sich aus den Vertragsunterlagen selbst oder im Rahmen der Vertragsdurchführung ergeben und von ELEMENTS für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Pflichten benötigt werden. Eine Speicherung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt einzig zum Zwecke der mit der Vereinbarung begründeten Leistungspflichten von ELEMENTS und auch nur in dem hierfür erforderlichem Umfang.
ELEMENTS beachtet bei der Erhebung, der Nutzung und der Verarbeitung der überlassenen personenbezogenen Daten des Kunden die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die Datenschutzbestimmungen der ACISO Fitness & Health GmbH. Die Datenschutzbestimmungen der ACISO Fitness & Health GmbH sind im Internet auf der Homepage von ELEMENTS jederzeit abrufbar.
Für die Mitgliederverwaltung setzt ELEMENTS eine elektronische Datenverarbeitung ein, um eine korrekte, schnelle und sichere Bearbeitung der überlassenen Kundendaten gewährleisten zu können. Die erforderliche elektronische Datenbank wird von einem externen Dienstleister betrieben, der vertraglich zur Beachtung der notwendigen Datenschutzrechtlichen- und IT-Sicherheitsbestimmungen verpflichtet ist. Die ACISO Fitness & Health GmbH speichert und verarbeitet nur die Daten, die für die Mitgliederverwaltung notwendig sind. Das sind alle Angaben im Mitgliedschaftsvertrag.
Weiter werden freiwillig überlassene Daten zu gesundheitlichen Besonderheiten und angegebene Ziele aufgrund derer sich das Mitglied für eine Mitgliedschaft entschieden hat gespeichert.
Der Zugriff zu Datenbeständen von Kunden wird Mitarbeitern von ELEMENTS nur soweit und in dem Umfang eingeräumt, als er zur ordnungsgemäßen Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags erforderlich ist.
Teil des Angebotes von ELEMENTS ist die Erstellung eines Trainingsprogramms, welches Mitglieder im Rahmen einer Fitness-Software nutzen können. Im Rahmen dieser Funktionalität werden Daten und Trainingspläne gespeichert. Auf diese Daten hat die eGym GmbH, mit Sitz in München, als externer Betreiber der Fitness-Software Zugriff, um Kunden das Training an verschiedenen Fitnessgeräten zu ermöglichen. Die eGym GmbH wurde vertraglich durch ELEMENTS verpflichtet, die Regelungen des geltenden Datenschutzrechts einzuhalten.
Alle externen Dienstleister, die von ELEMENTS für die aufgrund des mit dem Kunden eingegangenen Vertrags zu erbringenden oder anzubietenden Dienstleistungen eingesetzt werden, sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz (z. B. Bundesdatenschutzgesetz, Telekommunikationsgesetz) zu beachten sowie ihre Einhaltung zu gewährleisten und zu überwachen. Diese Verpflichtungen sind auch allen von ihnen mit der Durchführung des Vertrags beauftragten Personen aufzuerlegen. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung auf das Datengeheimnis.
Nach dem geltenden Datenschutzrecht besteht neben dem erwähnten Widerrufsrecht für die Nutzung der überlassenen Daten, ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung von gespeicherten Daten. Ansprechpartner für weitere Auskünfte und Erläuterungen ist der Datenschutzbeauftragte (datenschutz@elements.com).
9. Videoaufzeichnungen
Im Eingangs-, Kassen- sowie Poolbereich der Studios sind Kameras installiert. Diese dienen ausschließlich der Sicherheit. Eine Speicherung der Aufnahmen im Poolbereich erfolgt nicht; Daten aus dem Eingangs- und Kassenbereich werden automatisch nach 72 Stunden gelöscht. Keine Kamera verfügt über eine Zoomfunktion.
In den Nacktzonenbereichen (Dusche, Umkleidekabine, Sauna etc.) oder Ruhebereichen sind keine Kameras installiert. Die Aufnahmen der vorhandenen Kameras erfolgen in einem geschlossenen Kreislauf und können nur auf einem Monitor im jeweiligen Studio selbst eingesehen werden. Der Zugriff auf die Aufzeichnung des Eingangs- und Kassenbereiches sowie die Einsichtnahme am Monitor im Studio sind passwortgeschützt. Ausschließlich im Fall eines konkreten Tatverdachts auf Begehung von Straftaten wird der Datenschutzbeauftragte oder dessen Stellvertreter zusammen mit einem Dritten zur Sichtung etwaiger Beweismittel Einblick in die Videoaufzeichnungen nehmen oder eine Einsichtnahme durch die Geschäftsführung freigeben und die Aufzeichnungen ggf. zur Verfolgung der Straftat und etwaiger hieraus resultierender zivilrechtlicher Ansprüche an die Geschädigten oder die Strafverfolgungsbehörden weitergeben.
10. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Fitnessstudio Betreiber/die Fitnessstudio Betreiberin wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Stand 04/19