Allgemeine Geschäftsbedingungen der ELEMENTS Fitness GmbH für Vertragsabschlüsse in den Studios
1. Sprachlicher Hinweis
Soweit in den vertraglichen Regelungen auf der Vorderseite oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter. Die ELEMENTS Fitness GmbH betreibt mehrere Fitness- und Wellnessanlagen in Deutschland und wird nachfolgend verkürzt als ELEMENTS bezeichnet.
2. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die innerhalb der Geschäftsräume eines der von ELEMENTS betriebenen Studios abgeschlossen werden und nicht für Verträge, bei denen ELEMENTS den Vertragsabschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbietet, wie bei Vertragsabschlüssen über das Internetangebot oder eine App von ELEMENTS. Für derartige Vertragsabschlüsse gelten die im Rahmen dieser Vertragsabschlüsse gesondert von ELEMENTS bereit gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Tarife und Leistungsbeschreibungen
1. Startpaket Basic
Das Startpaket Basic umfasst eine Körperstatusfeststellung, sowie eine darauf gestützte Erstellung eines auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten Trainingsplans und die anschließende Einweisung in die Trainingsgeräte, 1 Monat Getränkeflat sowie die Programmierung des Armbands mit den Kundendaten und deren Überlassung zur weiteren Nutzung.
2. Startpaket Plus
Das Startpaket Plus enthält alle Leistungen des Startpakts Basic und 60 Minuten individuelles Personal Training, 3 Monate Gratis Getränkeflat.
3. Grundleistungen der ELEMENTS Tarife:
Für das im Rahmen der Tarife angegebene monatliche Nutzungsentgelt erhält der Kunde während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit zur Mitbenutzung aller Trainingsgeräte (mit Ausnahme zahlungspflichtiger Zusatzgeräte – aktuell Reformer Pilates), der Wellness- und Schwimmbereiche und die Möglichkeit zur Teilnahme an den angebotenen Trainings- und Entspannungskursen, der Umkleiden und der sanitären Einrichtungen in sämtlichen ELEMENTS-Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten, Kapazitäten und Studioausstattung.
Neben den in den Tarifen beschriebenen Leistungen kann der Kunde folgende Zusatzleistungen auswählen:
a. Privater Spind: Soweit der Kunde die entsprechende Zusatzleistung gewählt hat, wird ihm für die Dauer der Vertragslaufzeit der Zusatzleistung gegen das aufgeführte monatliche Entgelt ein Spind in der ELEMENTS-Anlage mietweise bereit gestellt, die auf der Vorderseite im Feld „Studio“ angegeben ist und welchen er während der Vertragslaufzeit durchgehend auch außerhalb der Öffnungszeiten nutzen kann im Rahmen der jeweiligen Zugangsregelungen des Studios. Der Spind muss daher erst nach der Beendigung der Laufzeit der Zusatzleistung vom Kunden geräumt werden. Für die Aushändigung des Spindschlüssels ist ein einmaliges Pfand von 30 Euro zu hinterlegen, das bei Rückgabe des Schlüssels per Überweisung ausbezahlt wird.
b. Handtuchservice: Soweit der Kunde die entsprechende Zusatzleistung gewählt hat, wird ihm von ELEMENTS für die Dauer der Laufzeit der Zusatzleistung gegen das aufgeführte monatliche Nutzungsentgelt bei jedem Trainingsbesuch ein frisches Trainings- und ein frisches Saunahandtuch zur Nutzung bereitgestellt.
c. Spind- und Handtuchservice: Soweit der Kunde die entsprechende Zusatzleistung gewählt hat, werden ihm für das aufgeführte monatliche Nutzungsentgelt von ELEMENTS während der Vertragslaufzeit der Zusatzleistung die in den vorherigen Nummern 4. a. und b. beschriebenen Leistungen des Privaten Spinds und des Handtuchservice bereitgestellt.
d. Getränke Station-Flatrate: Soweit der Kunde die entsprechende Zusatzleistung gewählt hat, berechtigt sie ihn während der Laufzeit der Zusatzleistung während seiner Trainingszeiten zum Verzehr von Wasser- und Mineralgetränken aus der dazu eingerichteten Getränkezapfanlage in einer Menge bis zu 1,5 Liter pro Stunde und maximal 4 Litern pro Tag. Eine Mitnahme der Getränke oder die Weitergabe der Getränke an Dritte ist nicht erlaubt. Getränke an der Empfangstheke sind von der Flatrate ausgenommen.
4. Übertragung der Mitgliedschaft
Die Rechte und Pflichten des Kunden aus dieser Vereinbarung sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung seitens ELEMENTS übertragbar. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, ohne Zustimmung seitens ELEMENTS das ihm überlassene Chiparmband Dritten zu überlassen.
5. Laufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten
1. Tarife
Der Vertrag wird zunächst für die im Rahmen der Tarifauswahl ausgewählte Vertragslaufzeit beginnend mit dem im Feld „Beginn der Mitgliedschaft“ eingetragenen Datum geschlossen, wobei der Tarif ELEMENTS 1 zunächst eine Laufzeit von einem Monat, der Tarif ELEMENTS 7 eine Laufzeit von zunächst 7 Monaten, der Tarif ELEMENTS 14 zunächst eine Laufzeit von 14 Monaten und der Tarif ELEMENTS 24 zunächst eine Laufzeit von 24 Monaten hat. Ist in dem Feld „Beginn der Mitgliedschaft“ kein Datum eingetragen, beginnt die Vertragslaufzeit des gewählten Tarifs am Tag des Vertragsabschlusses. Wird der Vertrag bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der gewählten Laufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Verträge mit einer Mindestlaufzeit von nur einem Monat verlängern sich ohne Kündigung auf unbestimmte Zeit und können jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
2. Zusatzleistungen
Im Rahmen der Zusatzleistungen „Privater Spind“,“ Handtuchservice“ und „Spind & Handtuchservice“ hat der Kunde die Wahl, ob er die Zusatzleistungen für die Dauer seiner ausgewählten Tariflaufzeit wählt, oder als monatlich kündbare Zusatzleistungsoption. Hat der Kunde auf der Vorderseite durch ein Kreuz unter der Überschrift „Laufzeit (E7, E14, E24)“ die Laufzeitoption gewählt, wird die Zusatzleistung für die Dauer des gewählten Haupttarifs geschlossen. Wird die Zusatzleistung nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der gewählten Laufzeit gekündigt, verlängert sich auch die Zusatzleistung auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Hat der Kunde auf der Vorderseite durch ein Kreuz unter der Überschrift „Mtl. kündbar (E1, E7, E14, E24)“ die monatlich kündbare Option für die Zusatzleistungen gewählt, läuft die Zusatzleistung von Beginn an auf unbestimmte Zeit und sie kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Zusatzleistung „Full Package“ ist nur in Kombination mit dem Haupttarif E24 wählbar. Für die Laufzeit dieser Zusatzleistung gelten daher die Regelungen des zuvor in Ziffer IV. 1. aufgeführten Laufzeiten- und Kündigungsregelungen. Wird die Zusatzleistung nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der gewählten Laufzeit gekündigt, verlängert sich die Zusatzleistung auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
3. Form der Kündigungen
Alle Kündigungen bedürfen der Textform.
6. Fälligkeiten / Verzug
1. Startpaket Basic oder Plus
Das einmalig zu zahlende Startpaket wird bei Abschluss des Vertrages fällig.
2. Vorauszahlungsoption
Soweit der Kunde die Option der Vorauszahlung gewählt hat, werden sämtliche zukünftigen monatlichen Tarifzahlungen, mit Ausnahme der monatlichen Zahlungen für etwaig gewählte Zusatzleistungen für die gewählte Tarifdauer, mit dem ggf. auf der Vorderseite angegebenen Skontorabatt beim Abschluss des Vertrages fällig. Die monatlichen Entgelte für die Zusatzleistungen werden auch für den Fall, dass der Kunde eine Vorauszahlung für die Tarifzahlungen gewählt hat, jeweils monatlich am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig, dieses erstmals am auf den Vertragsabschluss folgenden Monatsersten, es sei denn der Vertragsabschluss erfolgt an einem Monatsersten. In diesen Fällen ist die erste monatliche Zahlung für die gewählten Zusatzleistungen am Tag des Vertragsabschlusses fällig.
3. Monatliche Zahlungsoption für Tarif- und Zusatzleistungen
Soweit der Kunde keine Vorauszahlung gewählt hat, werden die monatlichen Tarifzahlungen jeweils am Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig. Dieses erstmalig am auf den Vertragsabschluss folgenden Monatsersten, es sei denn der Vertragsabschluss erfolgt an einem Monatsersten. In diesen Fällen ist die erste monatliche Zahlung am Tag des Vertragsabschlusses fällig. Beginnt der Vertrag nicht an einem Monatsersten, ist der anteilige Monatsbetrag bis zum ersten Monatsersten sofort fällig.
4. Verzug
Ist keine Vorauszahlungsoption vereinbart und gerät der Kunde im Rahmen der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit schuldhaft mit mehr als 2 monatlichen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden sämtliche Zahlungsentgelte bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig und führen zur Kündigung des Vertrages nach der Restlaufzeit.
5. Ruhezeitmöglichkeit aus wichtigem Grund
Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Sollte der Kunde während der Vertragslaufzeit eine solche Vertragsaussetzung wünschen, hat er sich mit dem Studio in Verbindung zu setzen, welches entsprechende Aussetzungsanträge auf Wunsch dem Kunde zur Verfügung stellt. Alle Ruhezeiten sind laufzeitverlängernd und werden bei Kündigung an die Vertragslaufzeit angehängt. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
6. Vertragspause ohne wichtigen Grund
Neben der Ruhezeitmöglichkeit aus wichtigem Grund, bietet ELEMENTS seinen Kunden, welche den Tarif ELEMENTS 14 oder ELEMENTS 24 gewählt haben, während der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit die Möglichkeit an, den Vertrag im Rahmen des Tarif ELEMENTS 14 einmalig für die Dauer von einem vollen Kalendermonat und im Tarif ELEMENTS 24 zwei Mal für die Dauer von je einem vollen Kalendermonat gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr, die für die damit zusammenhängenden Verwaltungstätigkeiten in Höhe von 29,00 € pro Pausenmonat erhoben wird, zu pausieren, mit der Folge, dass das monatliche Tarifentgelt in den Pausenmonaten nicht zu zahlen ist, sich allerdings das nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die pausierten Kalendermonate zeitlich nach hinten verschiebt. Für die Inanspruchnahme der Pausenmonate ist ein vorheriger Antrag des Kunden erforderlich, welcher mindestens 3 Tage vor der Inanspruchnahme des Pausenmonats in Textform gestellt werden muss. Sollte der Kunde die Zusatzleistung Spind gewählt haben, ist diese auch während der Pausenmonate zu zahlen, da diese Leistung auch in der Pause vom Kunden genutzt werden kann. Hat der Kunde die Zusatzleistungen Spind und Handtuch, oder Full Package gewählt, muss er während der Pausenmonate nur den darin enthaltenen Spindtarif zahlen. Anträge auf Ruhezeiten aufgrund von beruflicher Abwesenheit müssen ebenfalls 3 Tage vor Beginn der gewünschten Vertragspause vorliegen.
7. Übertragbarkeit der Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte des Kunden aus dem Vertrag sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung in mindestens Textform des Studios übertragbar.
8. Änderung von Kundendaten
Änderungen des Namens, des Geschlechts, der Anschrift oder der Bankverbindung des Kunden sind ELEMENTS unverzüglich anzuzeigen.
9. Mitgliederverwaltung/ Streitschlichtungsverfahren / Gewährleistung
Die Mitgliederverwaltung von ELEMENTS ist per E-Mail unter info@elements.com erreichbar. ELEMENTS nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Stand 06/26